Bei strafbaren, rechtswidrigen, extremistischen und sittenwidrigen Äußerungen, Angeboten, Inhalten und/oder Handlungen auf der Plattform und/oder im Zusammenhang mit der Abwicklung der Aufträge hat der Plattformbetreiber das Recht, die jeweiligen Anbieter sofort zu sperren.
Auf Anforderung vom Plattformbetreiber müssen die gewerblichen Anbieter die gewerbliche Tätigkeit und die Sachkunde sowie eventuelle Herstellerzertifizierungen nachweisen. Wenn diese Nachweise trotz Mahnung und gesetzter Frist nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, hat der Plattformbetreiber das Recht, die jeweiligen Anbieter zu sperren.
Unabhängig davon sind die jeweiligen gewerblichen Anbieter verpflichtet, nur solche Reparatur- und Wartungsarbeiten anzubieten, die sie in marktüblicher Qualität und zeitnah umsetzen können. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht einer Qualitätskontrolle vor, auch durch verdeckte Scheinkunden, und hat das Recht, gewerbliche Anbieter bei fortdauernden wesentlichen Qualitätsproblemen nach erfolgloser Mahnung für bestimmte oder alle angebotenen Reparatur-/Wartungsarbeiten zu sperren. Im Fall einer solchen teilweisen oder vollständigen Sperrung hat der gewerbliche Anbieter die Möglichkeit, die Sperre durch nachgewiesene Qualitätsverbesserungen aufheben zu lassen.
Bereits geschlossene Reparatur-/Wartungsaufträge sowie deren Abwicklung werden durch solche Sperren nicht berührt. Einen Rechtsanspruch auf erstmalige Freischaltung für die einzelnen Reparatur-/Wartungsaufträge ist ausgeschlossen, auch können nur vor der Plattform vorgegebene Auftrags-/Wartungsformen (z. B. Akku-Austausch, Bildschirmreparatur) angeboten werden. Eine freihändige Formulierung der Angebote durch die gewerblichen Anbieter ist ausgeschlossen.